Pressemitteilung

27. Mahnwache im Gefängnis für eine atomwaffenfreie Welt

Ria Makein, Friedensaktivistin aus Nordrhein-Westfalen und Mitstreiterin in unserer Kampagne "Büchel ist überall! - atomwaffenfrei.jetzt", tritt am 9.5.2022 in der Justizvollzugsanstalt Willich II eine Ersatzfreiheitsstrafe an.

Sie ist wegen Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt worden, weil sie sich in einer gewaltfreien Aktion am 30.4.2019 zusammen mit 16 anderen FriedensaktivistInnen der Gruppe “Büchel-17” Zutritt in den Militärischen Sicherheitsbereich des Atomwaffenstützpunkts Büchel/Südeifel verschafft hatte. Bei der Aktion war zwar der Militärzaun aufgeschnitten worden, aber es war keinerlei körperliche Gewalt gegen Personen angedroht oder angewendet worden.

Diese Handlung des Zivilen Ungehorsams war aus Protest gegen die Bereithaltung von Atombomben der USA im Bundeswehr-Fliegerhorst Büchel erfolgt. Dort üben im Rahmen der "nuklearen Teilhabe" deutsche Piloten, wie sie mit Bundeswehr-Kampfbombern die US-Atomwaffen zu ihren Zielen fliegen können.

Ria Makein setzt ihren Zivilen Ungehorsam fort, indem sie die Zahlung der Geldstrafe in die Kasse des deutschen Staates, der die NATO-Politik der nuklearen Abschreckung mitträgt, verweigert. Sie beabsichtigt, die Strafe als 30tägige Ersatzfreiheitsstrafe demonstrativ im Gefängnis zu tilgen.

Vor ihrem Haftantritt sind bereits 13 Mal Atomwaffengegner:Innen wegen gewaltfreier Aktionen in Büchel im Gefängnis gewesen. Hinzu kommen 13 Inhaftierungen von Aktivist:Innen unserer Schwesterkampagne "EUCOMmunity", so dass es nunmehr die 27. Mahnwache im Gefängnis für eine atomwaffenfreie Welt gibt.

Zur Zeit laufen wegen gewaltfreier Aktionen in Büchel mindestens 11 weitere Strafverfahren gegen Menschen, die offen zu ihrem Zivilen Ungehorsam gegen die Atomwaffenpolitik stehen. Bisher haben bereits 15 Personen Verfassungsbeschwerden eingelegt, nachdem sie wegen „Hausfriedensbruchs“ im Fliegerhorst Büchel rechtskräftig verurteilt worden sind. Die Beschwerden von 14 dieser Personen sind nicht zur Entscheidung angenommen worden, eine weitere Beschwerde eines Verurteilten wurde kürzlich eingelegt und eine weitere ist angekündigt. Zwei verurteilte Frauen, deren Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wurde, haben deshalb vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Klage eingereicht, über die noch nicht entschieden wurde.

Ria Makein freut sich über Postkarten, Briefe und Briefmarken zu senden an:
Ria Makein JVA Willich II Gartenstrasse 2 47877 Willich

 

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