Atomwaffenstützpunkt Büchel - Politische Prozesse zur Besetzung - Verfassungsbeschwerde Stand, Büchel 2020

In den USA steht die Produktion der neuen Atombomben B61-12, die in Büchel stationiert werden sollen, in den Startlöchern. Es gilt sie jetzt, gemeinsam mit der US-Friedensbewegung, zu verhindern. Parallel dazu soll schon bald über die milliardenschwere Neuanschaffung des Nachfolgers für den Atomwaffenträger, den Kampfjet „Tornado“, entschieden werden. Während kräftig aufgerüstet wird und ein Rüstungskontrollvertrag nach dem anderen scheitert, setzen wir uns umso entschlossener für den Abzug der Atomwaffen aus Deutschland und den Beitritt zum UN-Atomwaffen-Verbotsvertrag ein.

Aus: https://buechel-atombombenfrei.jimdofree.com/

Schon 2016 sind einige Menschen auf das Gelände des Fliegerhorsts gegangen und haben die Start- und Landebahn besetzt. Anhand der Beweisanträge, Einlassungen und Schlussworte zeigen sie in den Prozessen, worum es ihnen geht.

aktion

Blockade am Tor 1 - Bild JunepA

 

Diese politischen Prozesse werden sehr gut auf der Seite von Junepa dokumentiert.

z.B. die Beweisanträge

» Texte aus dem Gerichtssaal

 

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Friedensaktivisten Vor Gericht

 

Zum aktuellen Geschehen rund um die Prozesse informiert ein Infobrief, der bewusst einlädt öffentlich weiter verbreitet zu werden um die Dimension der Prozesse bekannter zu machen. 

» Mailingliste Widerspruch-Infobrief

Dort wird auch über die Übernahme von kleinen Anteilen der verhängten Tagessätze informiert, wodurch wir die Solidarität zu diesem politischen Kampf ausdrücken können.

Verfassungsbeschwerde 2020:

Im April reichten Ronja B. und Clara.T. über ihren Anwalt Verfassungsbeschwerde ein. Am 18. Mai folgten drei weitere. Hier ist ein Textauszug:

Deswegen reicht die Prozesskampagne Wider§pruch heute Verfassungsbeschwerde ein : „Die Nukleare Teilhabe und das Üben mit Atombomben in der Eifel bricht Tag für Tag das Humanitäre Völkerrecht“ begründet Ernst-Ludwig Iskenius, Mitglied in der Ärzteorganisation IPPNW den Weg nach Karlsruhe. Rückenwind bekommen die Atomwaffengegner*innen vom Internationalen Gerichtshof, der in einem UN-Verfahren erklärte, dass „ein Androhen des Einsatzes oder ein Einsatz von Atomwaffen (…) mit den Anforderungen vereinbar sein müsste, die sich (…) aus den Prinzipien des humanitären Völkerrechts ergeben“. Und die Prinzipien sehen eindeutig das Vermeiden unnötigen Leidens der Zivilbevölkerung und die Unterscheidung zwischen Zivilisten und Militär vor. Beides ist bei einem Atombombeneinsatz nicht gewährleistet.

Unterstützung für die Menschen der Prozesskampagne Wider§pruch

Alleine die Aufzählung enthält 12 Punkte, denn eine Prozesskampagne, die den langen Weg durch die Instanzen gehen will, braucht einen langen Atem. Aber auch viel Unterstützung!

 

 

(Medienquelle: Bildmaterial über JunepA, Büchel-Aktion 2016 » hier ansehen, Wider§pruch - Landgericht Koblenz » hier ansehen)

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