Deutschlands Zukunft vermurksen – rückwärtsgewandte Energiepolitik im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD der 18. Legislaturperiode

(ein Kommentar von Bernd Lisek, AntiAtomBerlin)

Merkel, Gabriel...
Merkel, Gabriel... Fotocollage

Der Koalitionsvertrag widmet sich auf dreizehn Seiten unter der Überschrift „1.4. Die Energiewende zum Erfolg führen“ der Energiepolitik.

In der Einleitung des ersten Abschnitts „Energiewende und Klimaschutz erfolgreich gestalten“ werden, bevor es ins Detail geht, die (vorgeblichen) Grundsätze der großen Koalition auf diesem Gebiet genannt. Der Abschnitt trieft von positiv besetzten Begriffen wie „Nachhaltigkeit“, „Bewahrung der Schöpfung“, „... schützt Umwelt und Klima“, „unabhängiger von Importen“, „... sichert Arbeitsplätze und Wertschöpfung in Deutschland“, „engagierte(r) Klimaschutz“, „Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit ... stärken“. Doch schon im fünften Satz blättert das schöne Bild:

Wir bekräftigen unseren Willen, die internationalen und nationalen Ziele zum Schutz des Klimas einzuhalten, ...

Wie bitte? Die bisher festgelegten, unambitionierten, in Deutschland teilweise schon erreichten Klimaschutzziele will man lediglich einhalten?

... uns in der Europäischen Union für 2030 für ambitionierte Ziele auf der Grundlage der weltweiten langfristigen Ziele für 2050 einzusetzen ...

Jaja, 2050 ist weit, und die Idee weltweiter verbindlicher Ziele wurde auf der Warschauer Klimakonferenz gerade begraben. Worum es der künftigen Bundesregierung tatsächlich und vorrangig geht, sagen die Koalitionäre schon im nächsten Satz:

Die Erreichung ambitionierter europäischer Klimaschutzziele darf nicht zu Nachteilen für energieintensive und im internationalen Wettbewerb stehende Industrien führen ...

Damit sind die Prioritäten gesetzt: Knallharte Industriepolitik im Sinne der großen Stromfresser. Schnell werden die Ziele noch einmal unter dem Titel „Energiepolitisches Dreieck“ zur griffigen Phrase geformt. Hier werden drei Punkte angesprochen,

  • Klima- und Umweltverträglichkeit.
  • Versorgungssicherheit,
  • Bezahlbarkeit

die für CDU, CSU und SPD „gleichrangig“ sind. So glatt können wir den Unsinn nicht durchgehen lassen. Alle drei Punkte bilden höchstens Randaspekte der wirklichen Probleme ab.

„Klima- und Umweltverträglichkeit“ ist eine vergleichsweise schwache Forderung. Das hieße doch nur, möglichst wenig zusätzlichen Schaden zu machen. Es kommt aber gerade im angeblich so fortschrittlichen Deutschland darauf an, mit Spitzentechnologie auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien maximal zur Lösung der weltweiten Probleme beizutragen. Vorreiter sein – das ist notwendig und möglich.

„Versorgungssicherheit“ ist ein viel zu kurz gegriffener Ansatz und in letzter Konsequenz sogar kontraproduktiv. Soll denn wirklich jeder Energiebedarf, unabhängig von seiner Herkunft, jederzeit sicher befriedigt werden? Ist der Unterschied zwischen Energieversorgung und Energiedienstleistung schon so gründlich vergessen?

Besser ist es doch, sich folgendes Ziel zu stellen: Wir wollen die Dienste, die uns die Energie (sinnvollerweise) leistet, mit dem geringsten Ressourcenverbrauch erreichen!

Ebenso einseitig wird in der heutigen Diskussion die Forderung der „Bezahlbarkeit“ gestellt. Es geht immer nur um den Preis, den die vielen kleinen Endverbraucher für die Lieferung von Energie (aus einem von ihnen selten mitbestimmten Versorgungssystem) zu zahlen haben. Zu fragen ist aber: Wer muss zahlen, wer ist privilegiert? Wer bestimmt über teuere Investitionen? Wer verdient wieviel an der Energie? Wie gerecht ist das alles? Rücken wir die Probleme an den ihnen zustehenden Platz, dann könnte ein energiepolitisches Dreieck vielleicht so aussehen:

  • Vorreiter auf dem Weg zu 100% erneuerbaren Energien sein!
  • Energiedienstleistungen gesellschaftlich optimieren!
  • Sozialer Lastenausgleich.

Stattdessen erklären die Koalitionäre sogleich, wie sie ihr Dreieck meinen. Umwelt und Klima werden erst eimal beiseite gelassen. Angeblich hängt die Akzeptanz der Energiewende „bei Bürgern und Wirtschaft“ ausschließlich an Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit, industriellen Wertschöpfungsketten und Arbeitsplätzen, Kosteneffizienz und Wirtschaftlichkeit.

Dabei muss auch der europäische Strommarkt verstärkt in den Blick genommen werden.

Orientierung am hoch subventionierten französischen Atomstrom also?

... muss ... der wirtschaftliche Betrieb notwendiger Kapazitäten konventioneller und flexibel einsetzbarer Kraftwerke in bezahlbarer Weise möglich bleiben.

Aha, das ist also das Wichtigste! Die Sicherung der Gewinne der alten Dreckschleudern. Und was heißt eigentlich „wirtschaftlicher Betrieb“? Als wir Anfang der 90er Jahre die Stadtwerke Strausberg gründeten, rechneten wir mit einer Eigenkapitalrendite von 7% und fanden das eine satte Gewinnerwartung, heute sind den Großen der Branche 15% schon zu wenig.

Gleich danach kommt: „Reform des EEG“

Hier wird erst einmal „eine schnelle und grundlegende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes“ als erste konkrete Aufgabe genannt. Die Einzelheiten folgen weiter unten. Zuvor wird das offensichtlich lästige Thema „Klimaschutz“ abgearbeitet.

Hier finden wir nichts wirklich Neues, das sich in konkrete Politik umsetzen ließe. Als Ziele für die Treibhausgas-Emissionsminderung werden genannt: 40 Prozent bis 2020 (eine Zahl, die schon im „integrierten Energie- und Klimaprogramm“ der Bundesregierung von 2007 enthalten ist und wohl ohne besondere Anstrengungen erreicht werden wird), 40 Prozent bis 2030 in der gesamten Europäischen Union und 80 bis 95 Prozent bis 2050. Zur Erinnerung: Das Energiekonzept 2010 sah außerdem ein Minderungsziel von 55 Prozent bis 2030 und 70 Prozent bis 2040 vor. Ist dieser Emissionsminderungspfad inzwischen aufgegeben?

Immerhin wird ein Zieldreiklang „Treibhausgasreduktion, Ausbau der Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz“ genannt, letztere das erste Mal im vorliegenden Text. (Ein Kapitel zu diesem Thema folgt später.) Als wesentlichstes Mittel sieht die Koalition „einen wirksamen Emissionshandel auf europäischer Ebene.“

Wichtig ist den Koalitionären dabei, dass die kürzlich beschlossene Herausnahme von 900 Mio. Zertifikaten aus dem Markt ein einmaliger Eingriff bleiben soll. Völlig falsch! Jeder weitere Aufwuchs Erneuerbarer Energien wird zu einem erneuten Preisverfall der Emissionszertifikate führen und das ganze System unwirksamer machen. Notwendig wäre eine kontinuierliche Herausnahme von Zertifikaten mindestens in dem Verhältnis, in dem die Erneuerbaren zur Gesamtproduktion beitragen. International will man im Klimaschutz auch weiterhin viel von den anderen verlangen. Und abschließend:

Der Klimaschutz und der Ausbau erneuerbarer Energien wird weltweit durch Kooperationen und Programme mit anderen Staaten ... vorangebracht.

Was soll das bedeuten? Wird man Polen endlich helfen, von seiner verhängnisvollen Kohle-Abhängigkeit loszukommen? Will man am Ende gar Griechenland mit Solar-Investitionen aus der Deindustrialisierungsfalle helfen? Ich glaube es ja nicht – eher zählt man jetzt die Finanzierung brasilianischer Atommeiler zur Klimaschutz-Zusammenarbeit. Im anschließenden Abschnitt

„Erneuerbare Energien“

wird der Systemwechsel im Fördersystem festgeschrieben: Weg von festen Einspeisevergütungen, hin zu planwirtschaftlicher Kontingentierung. Ein festgelegter Ausbaukorridor – 40 bis 45 % im Jahre 2025, 55 bis 60 % im Jahr 2035 mit der Möglichkeit der weiteren Einschränkung auf Grund von Problemen bei Netzausbau oder Bezahlbarkeit – soll künftig die Förderung begrenzen. Das sind Rahmenbedingungen zum Abwürgen der Energiewende! Vor kurzem hat Spanien, das Land, das ein sehr ähnliches Erneuerbare-Energien-Gesetz fast zeitgleich mit Deutschland eingeführt hatte, einen genauso abrupten, gleichartigen Systemwechsel in Gesetzesform gegossen. Dort kann man jetzt schon sehen, wohin das führt: Der Zubau Erneuerbarer ist total eingebrochen.

Auf der Basis dieser Korridore wird sich die Koalition mit den Ländern auf eine synchronisierte Planung für den Ausbau der einzelnen Erneuerbaren Energien verständigen.

Wenn die südlichen Bundesländer schneller vorangingen (wie von diesen schon mehrfach angekündigt), dann wäre das sehr sinnvoll, weil es z.B. die Netzausbaukosten senken könnte. Dies soll nun also von der Bundesregierung unmöglich gemacht werden. Die Koalition hat andere Sorgen:

Wir werden die Erneuerbaren Energien so ausbauen, dass ... die Kosten begrenzt werden.

Der nächste Abschnitt heißt „Effizienz als zweite Säule einer
nachhaltigen Energiewende“ ...

Die einführenden Sätze zeigen deutlich, dass den Autoren dieses Abschnitts die Bedeutung der Energieeffizienz, aber auch die Größe der Aufgabe bewusst ist. Was soll nun tatsächlich getan werden? Das soll ein „Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz“ festlegen.

Sogleich entstehen Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Vorhabens, denn die erforderlichen Mittel sollen ausschließlich aus Haushaltsumschichtungen in den betroffenen Ressorts zusammengekratzt werden. Bei den im Folgenden aufgelisteten ersten Schritten finden wir wenig Konkretes: Das KfW-Programm zur energetischen Gebäudesanierung will man aufstocken (um wieviel?) und „verstetigen“.

(Das Wort kommt auch später noch mehrfach vor.) Obwohl für mich als Mathematiker der Begriff der Stetigkeit sehr vertraut ist, weiß ich mit dem Wort an dieser Stelle nichts anzufangen. Die versprochene Vereinfachung bleibt unglaubwürdig, wenn gleichzeitig in drei Punkten ein Gestrüpp von Beratungsinstanzen etabliert wird. Dass die EU-Energieeffizienz-Richtlinie umzusetzen ist, ist ja wohl eine Selbstverständlichkeit.

Auf europäischer Ebene werden wir uns ... für ... anspruchsvollere Standards für energierelevante Produkte ... einsetzen.

Wenn wir uns an die deutsche Bremserei beim Glühlampenverbot und bei den Kraftfahrzeugemissionen erinnern, dann werden wir von dem schönen Satz nicht allzu viel erwarten.

Die Kennzeichnung von Produkten ... entsprechend ihrer Energieeffizienz werden wir ... aussagekräftiger gestalten.

Künftig eine neue Effizienzklasse AAA+++? Das war erst einmal alles. Wo ist die energetische Gebäudesanierung geblieben? Aha, jetzt kommt ein extra Abschnitt zu dieser Frage:

„Klimafreundlicher Wärmemarkt“

Hier ausnahmsweise einmal ein klares Ziel: Bis 2050 ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand. Doch die genannten ersten Schritte sind auch hier enttäuschend: Europäisches Recht umsetzen, Freiwilligkeit wahren, bessere Informationen für Käufer und Mieter, Marktanreizprogramm „verstetigen“, Überschussstrom im Wärmebereich nutzen – und das soll alles sein? Wo bleibt eine essenzielle Förderung der energetischen Gebäudesanierung?

Jetzt folgen die Details zum „Ausbau der erneuerbaren Energien“.

Der oben bereits ausreichend gewürdigte „Ausbaukorridor Erneuerbarer Energien“
wird dort noch einmal ausführlich schöngeredet. Lassen wir die unbewiesenen (und unzutreffenden) Behauptungen zur Begrenzung der Kostendynamik einmal beiseite, dann bleibt als rationaler Kern: Nachdem die technischen Probleme der Systemintegration Erneuerbarer lange verschlafen und die eigentlich notwendige Anpassung der rechtlichen Bedingungen (EEG und Energiemarktordnung) jahrelang feige verschleppt wurden, soll jetzt die drastische Einschränkung des Ausbaus Erneuerbarer mehr Zeit für die Anpassung des Energieversorgungssystems schaffen.

Zu den „Kosten der Energiewende“ sagt der Koalitionsvertrag kaum etwas Vernünftiges. Wo liegt das Problem tatsächlich? Die heute beklagten Gesamtkosten, die sich u.a. (aber nicht nur) in der Höhe der EEG-Umlage widerspiegeln, sind nicht naturgegeben. Sie resultieren zum größten Teil daraus, dass das Fördersystem (feste, garantierte Einspeisevergütung) sich nicht mit der Energiemarktordnung (Spotmarkt) verträgt. Wollte man nicht die Energiewende opfern, müsste man beides (das EEG und die Energiebörse) gleichzeitig reformieren. Einen (kleineren) Teil des Problems macht die Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen im internationalen Wettbewerb aus, die exzessiv ausgenutzt wird. Auch diese Regelung muss dringend eingedämmt werden. Ein großer Wurf wäre also erforderlich – das Gegenteil von dem, was der Koalitionsvertrag bietet. Zur „Reform des Fördersystems“ wird unter Festhalten am eigentlich nicht mehr funktionierenden Gesamtsystem an den kleinen Stellschrauben gedreht, ohne das Problem als Ganzes wirklich anzugehen.

Es geht nicht um das Zurückschneiden von Überförderungen! Die Produktion und Bezahlung von nicht benötigtem Strom muss strukturell reduziert werden, z.B. mit Hilfe einer Konzentration der Anstrengungen (und Fördergelder) auf Speichersysteme und intelligentes Verbrauchsmanagement. Stattdessen ist eine weitere Degression der Fördersätze (eine Kappung des Zubaus Erneuerbarer mit der Rasenmähermethode also) geplant. Wenn, wie vorgesehen, mit der Streichung des Grünstromprivilegs der Ökostrom für die Endverbraucher um etwa 2 Cent teurer wird, widerspricht das krass dem verkündeten Ziel der Kostendämpfung.

Was sagt der Koalitionsvertrag zu den Förderbedingungen der einzelnen Technologien?

  • Die Photovoltaik ist durch die bestehenden Regelungen (Deckelung) schon ausreichend behindert. Für sie soll sich wenig ändern (siehe aber unsere Anmerkungen zu Ausschreibungsmodellen und technischen Anschlussbedingungen weiter unten).
  • Bei der Biomassenutzung die Konkurrenz mit Arten- und Naturschutz und Lebensmittelproduktion zu entschärfen, ist sicher vernünftig. Hier sollten die Vorhaben der Bundesregierung schnellstens konkretisiert werden, um für diesen Bereich wieder Planungssicherheit zu schaffen.
  • Der Ausbau der Windenergie an Land – der derzeit kostengünstigsten erneuerbaren Energiequelle – wird auf hinterhältige Weise gedeckelt. Wirtschaftlich sollen Windkraftanlagen nur noch an den windgünstigsten Standorten zu betreiben sein. Wo der Strom gebraucht wird, spielt dann keine Rolle mehr – welch ein Irrsinn!
  • Für die Offshore-Windenergie wird ein gegenüber bisherigen (übermäßig euphorischen) Prognosen deutlich reduzierter Ausbaupfad festgelegt.
  • Die Bedingungen für die Wasserkraft sollen sich nicht ändern.

In einem Großversuch mit Photovoltaik-Freiflächenanlagen soll erforscht werden, ob es für die Allgemeinheit billiger wird, wenn sich die Investitionswilligen im Rahmen einer Ausschreibung um die Fördermittel prügeln müssen. Ob dies etwas bringt oder nur eine weitere Behinderung der Solarenergie darstellt, wird sich wahrscheinlich an den Details erweisen.

Unter „Markt- und Systemintegration“ der Erneuerbaren Energien versteht die Koalition nicht, wie zu erwarten wäre, die Ausgestaltung der technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, sondern (sehr einseitig) die Ausübung von Druck (mittels Förderungskürzung) in Richtung Direktvermarktung, d.h. Verkauf des Stroms an der Börse zu jedem (auch dem niedrigsten) Preis. Ab 2017 soll dies für alle Anlagengrößen gelten! Das ist ein noch viel zu wenig thematisierter Angriff auf die Beteiligung breiter Bevölkerungskreise an der Energiewende.

In Zukunft sollen alle Erzeugeranlagen Erneuerbarer Energien (also auch kleine solare Dachanlagen) vom Netzbetreiber und von den (dann notwendigen) Direktvermarktungs-Dienstleistern angesteuert, d.h. insbesondere auch abgeschaltet werden können. Zwar soll es im Falle einer Abregelung auch wie bisher eine Entschädigung geben, diese soll aber unter schwammig formulierten Bedingungen (z.B. „Netzengpass“) in nicht näher genannter Höhe abgesenkt werden. Der Satz „Der Einspeisevorrang für die Erneuerbaren Energien wird beibehalten“ ist damit weitgehend ausgehöhlt.

Wie soll die Grundlastfähigkeit von Sonne und Wind geschaffen werden? Möglich wäre das mit Hilfe verschiedenster Speichertechnologien, Kooperation mit nachfrageabhängig regelbaren Erneuerbaren Energien (z.B. Bioenergie), angebotsabhängige Lastabschaltung oder (in einer Übergangsphase) mit einem gewissen Anteil fossiler Kraftwerke. Wer muss sich darum kümmern? Hier hat der Koalitionsvertrag eine verblüffende Idee parat:

... große Erzeuger von Strom aus Erneuerbaren Energien ... in eigener Verantwortung ...

Die Idee muss nicht schlecht sein. Für sie spricht, dass damit die Betreiber großer Solaranlagen, Bürgerwindparks, Energiegenossenschaften usw. es unabhängig von den Strom- und Netzkonzernen selbst in der Hand hätten, auf einer unteren Ebene die dringenden Probleme in ihrem eigenen Sinne zu lösen und die entsprechenden (auch dezentralen) Technologien voranzutreiben. Bedenklich ist dagegen, dass dann das gesamte technologische und wirtschaftliche Risiko bei den Erzeugern Erneuerbarer Energien läge. Die Sache, wie vorgesehen, mit Pilotprojekten zu erproben, ist sicher sinnvoll. (Doch Vorsicht: Das erste Pilotvorhaben sollte nicht ein RWE-Offshore-Windpark mit einem rheinischen Kohlekraftwerk als Grundlastbereitsteller sein. Dann wäre für die Zukunft nichts gewonnen.)

Der folgende Abschnitt „Internationale Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und faire Lastenteilung“ enthält nichts, das die exzessive Ausnutzung der Befreiungsmöglichkeiten von der EEG-Umlage einschränken würde. So ist wohl mit einem weiteren Anwachsen dieser Ausnahmen und folglich mit einer weiteren Kostenumverteilung zuungunsten der kleinen Verbraucher zu rechnen.

Unter den gegenwärtigen Bedingungen ist Solarstrom für den Kleinerzeuger nur dann wirtschaftlich, wenn er einen Teil des selbst erzeugten Stroms selbst verbraucht. Und auch hier wird nun die Schere angesetzt. Es „... sollen alle neuen Eigenstromerzeuger mit einer Mindestumlage zur Grundfinanzierung des EEG beitragen ...“ (Dass Kraft-Wärme-Kopplung und Kuppelgas dabei in einer nicht näher genannten Weise geschont werden sollen, tröstet wenig.)

Wie so etwas aussehen kann, zeigt das Beispiel Spanien. Dort wurde allen Kleinerzeugern eine pauschale Umlage von etwa 7 Cent auferlegt. Zusammen mit der oben diskutierten willkürlichen Abschaltungsmöglichkeit durch den Netzbetreiber, die auch in Spanien durchgesetzt wurde, wirkt diese Umlage wie ein De-facto-Verbot neuer solarer Hausdachanlagen. Zwar soll in Deutschland „für kleine Anlagen ... eine Bagatellgrenze eingezogen werden ...“, wie lange diese hält, wird sich zeigen.

Der nächste Abschnitt „Strommarktdesign – Neue Rolle für konventionelle Kraftwerke“ sagt leider nichts über ein wirklich neues Strommarktdesign. Die einzige Sorge der Koalition ist es, „... die jeweils erforderlichen Kapazitäten (konventioneller Kraftwerke) langfristig am Markt (zu) halten ...“

Notwendig wäre es, die konventionell abzudeckende Reststrommenge möglichst schnell zu senken – etwa durch ein Investitionsprogramm in Speicher, Lastmanagement usw. Stattdessen wird von „Netzreserve“, „Errichtung neuer regional erforderlicher (konventioneller) Kraftwerkskapazitäten“ und „Kapazitätsmechanismus“ gesprochen, was ja nur heißen kann, dass es eine Vorhalteprämie für konventionelle Kraftwerke geben soll – und zwar „langfristig“! Dabei sagt das Wort „technologieoffen“ ausdrücklich, das dabei weder alte noch neu zu errichtende Kohlekraftwerke ausgeschlossen sind. Technologischer Rückschritt auf der ganzen Linie – zu bezahlen offenbar wieder auf dem Umlageweg von den Endverbrauchern.

Ein kleiner Lichtblick ist das Bekenntnis der Koalition zur Kraft-Wärme-Kopplung und Fernwärme. Doch das Bekenntnis bleibt halbherzig, ein Vorrang der KWK gegenüber Kraftwerken mit Kühltürmen wird nicht durchgesetzt, eine nochmalige Potenzialanalyse ist vielleicht nur Verzögerungstaktik, und am Ende soll nur ein bestehendes Gesetz überprüft und (eventuell) angepasst werden.

Der Abschnitts „Speicher“ geht von einem richtigen Ausgangspunkt aus:

Die stark schwankende Einspeisung Erneuerbarer Energien erfordert einen Ausgleich durch verschiedene Flexibilitätsoptionen, wie z.B. Lastmanagement, power-to-heat und Speicher.

Dann bleibt es aber leider nur bei der Absicht  „verfügbare Speicherpotenziale (zu) prüfen.“

Was meint der folgende Satz?

Aufgrund der zukünftigen Systemfunktionen sollen die Letztverbraucher-Pflichten der Speicher überprüft werden.

Steuerliche Förderung oder Belastung? Da müssen wir in Zukunft aufpassen. Zu loben ist das recht klare Bekenntnis zur Technologie power-to-gas. Der Abschnitt „Netze“ sagt in seinem ersten Punkt „Verlässliche und langfristige Netzausbauplanung“ nichts Verbindliches zum Netzausbau. Neben Altbekanntem und Selbstverständlichkeiten fällt ein neues Detail auf: Neue Gleichstrom-Technologien sollen erprobt und sogar gefördert werden.

Das wäre ein sinnvolles erstes Betätigungsfeld für eine zu schaffende Bundesnetzgesellschaft. Aber von einer Bundesnetzgesellschaft steht nichts im Koalitionsvertrag.

Im Abschnitt „Modernisierung der Verteilernetze“ bleibt vollkommen unklar, an welche „Weiterentwicklung der Anreizregulierung“ gedacht ist. Bereits 2014 sollen „Rahmenbedingungen für intelligente Netze (ge)schaffen“ werden. Das ist gut so.

Im Abschnitt „Netzentgelte“ findet sich der nächste Angriff auf die Eigenstromversorgung. Hier wird ausdrücklich über eine pauschale oder leistungsabhängige Beteiligung der Einspeiser an den Netzkosten nachgedacht. (Vgl. obige Anmerkung zur spanischen Pauschalumlage.)

Die Idee, „Bürger am Netzausbau (zu) beteiligen“, hat die Koalition noch nicht konkretisiert.

Der Abschnitt „Ausstieg aus der Kernenergie“ ist lang, aber inhaltsarm. Zur „Sicherheit von Kernkraftwerken“ wird auf fast einer Seite eigentlich nicht mehr gesagt, als dass sie „zu gewährleisten“ ist. Keiner der auf dem Tisch liegenden Vorschläge zur finanziellen Absicherung der Stilllegung und des Rückbaus der verbliebenen Atomkraftwerke und der Endlagerung wurde aufgegriffen.

Die Koalitionäre „erwarten“, dass das die Atomkonzerne schon machen werden. Enttäuschend ist auch der Punkt „Endlager“.

Zur Asse II wird nicht mehr festgelegt, als dass man „die Rückholungsplanung weiter konkretisieren“ will. Im Hinblick auf die Endlagersuche „werden der Bund und das Land Niedersachsen ein einvernehmliches Vorgehen im Hinblick auf den Standort Gorleben verabreden.“

Und alle anderen haben nicht mehr mitzureden? Eine „breite Beteiligung der Öffentlichkeit“ sieht anders aus. Das „Strahlenschutzrecht“ soll im Lichte von Fukushima modernisiert werden.

Zum Thema „Fracking“ (unbegreiflich, was das unter der Überschrift „Ausstieg aus der Kernenergie“ zu suchen hat) wird wortreich der Eindruck erweckt, die Koalition lehne diese Risikotechnologie ab. Sie sei „derzeit nicht verantwortbar“. Allerdings betrifft das (wenn man den Text genau liest) nur Teilprozesse und nur „wegen fehlender Erkenntnisse“, an deren Beschaffung emsig gearbeitet wird. Rechtlich bleibt erst einmal alles wie bisher.

Der Schlussabschnitt „Energiewende gut umsetzen – Dialog und Beteiligung“ ist ein mehr als peinliches Anhängsel. „Forum Energiewende (Energierat)“ und „Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende“ sind unsere schönsten Weihnachtsgeschenke. Auch wenn die Koalition meint, auf diese Weise

... zu einer Versachlichung der Debatten und zur Vermeidung von Konflikten vor Ort beizutragen

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