Am Samstag, dem 9. März 2019, kamen ein paar Hundert Aktivist*

Bildquelle: blog.greenpeace-energy.de
Am Samstag, dem 9. März 2019, kamen ein paar Hundert Aktivist*
Bildquelle: blog.greenpeace-energy.de
Nach einem starken Erdbeben und einem dadurch ausgelösten Tsunami am 11. März 2011 folgte eine der schwersten Katastrophenserien in einem Atomkraftwerk weltweit.
Die Atomkatastrophe von Fukushima zeigte überdeutlich, dass auch hochindustrialisierte Staaten einen sicheren Betrieb von Atomkraftwerken nicht beherrschen können. Solange Atomkraftwerke auf der Welt betrieben werden, kann sich eine solche Atomkatastrophe jederzeit wiederholen.
Die Inbetriebnahme von Schacht KONRAD ist inzwischen auf 2027 verschoben. Das Projekt dauert immer länger und wird dadurch ständig unsicherer. Denn die Lücke zwischen heutigen Sicherheitsanforderungen an ein Atommülllager und dem was in KONRAD zusammengebaut wird, wird immer größer. Es ist absurd und gefährlich, dass an einem falschen und offensichtlich nicht umsetzbaren Projekt festgehalten wird, nur weil es dafür eine Genehmigung gibt. Gleichzeitig kommt die Rückholung des Atommülls aus der ASSE nicht voran obwohl die Zeit davon läuft. Deshalb rufen wir auf, am 20. Oktober mit uns zusammen mit einem Treck vom BfS zur BGE aufzubrechen - verbunden mit der klaren Forderung, die Kapazitäten der BGE auf den Schachtneubau an der ASSE zu konzentrieren und das sinnlose Projekt KONRAD endlich aufzugeben.
Der Treck soll bunt werden, die Vorbereitungen laufen.
Aktionsseite: www.anti-atom-treck.de
Hier der Aufruf: ASSE leerräumen - KONRAD ausgeben (pdf)
Über 4000 Menschen hatten sich beim Castortransport auf die Schienen der Bahnstrecke Lüneburg-Dannenberg gesetzt, um gegen die Atommüllfuhre und gegen den Weiterbau eines atomaren Endlagers zu protestieren. Die Polizei räumte schließlich die Blockade.
Eine grobe Rechtsverletzung fand dabei nach der von WiderSetzen organisierten Schienenblockade statt. Mehr als 1000 Menschen wurden bei Harlingen unter freiem Himmel für viele Stunden in Gewahrsam genommen. “Das Gesetz verlangt in einem solchen Fall, dass die In-Gewahrsam-Genommenen unverzüglich einem Richter vorgeführt werden. Dies ist aber nur in Einzelfällen passiert”
Liebe Leute,
wir schicken euch hiermit eine Einladung zu einem Gerichtstermin zu einer Schmerzensgeldklage. Der Termin wurde vom Juni auf den 03.09.15 verschoben, nachdem die Anwältin Ulrike Donat bei dem vorherigen Termin erfolgreich einen Befangenheitsantrag gegen den Richter gestellt hat. Wir haben in kleinem Kreise bei uns schon dazu aufgerufen, dass Leute von uns mit im Saal sitzen. Wir rufen nun auch den großen Kreis, leider sehr kurzfristig dazu auf, bei dem Termin anwesend zu sein. Vielleicht hat der eine oder andere Zeit, mit vor Ort zu sein.
Grüße von Widersetzen
Musterklagetermin
Oberlandesgericht Celle
Am 03.09.2015 um 12.30h
[1]Der Berufungsprozess gegen zwei Atomkraftgegner, die im Dezember 2010 bei Greifswald einen Castor-Transport nach Lubmin verzögert hatten, ist auf Ende April vertagt worden.
Die Verhandlung soll am 20. April fortgesetzt werden, kündigte das Landgericht Stralsund am Dienstag an. Aktivisten*innen und Staatsanwaltschaft haben Berufung gegen das Urteil
des Amtsgerichts Greifswald (2012) eingelegt.
Der Prozess wird am 20. April um 9 Uhr vor dem Landgericht Stralsund (Frankendamm 17, Raum 105) weiter verhandelt.
Infos zum Prozess: Ankettaktion bei Lubmin für den sofortigen Atomausstieg
[1] | Bildquelle: blockmin.blogsport.eu |
2010-12-16 Lubmin,
Foto C. Grodotzki ROBIN WOOD
In Stralsund stehen ende des Monats zwei AtomkraftgegnerInnen vor Gericht, die im Dezember 2010 mit einer Ankettaktion gegen den CASTOR-Transport nach Lubmin protestiert haben.
Nach der Aktion erhielten die beiden einen Strafbefehl von je 120 Tagessätzen à 30 Euro. Weil sie dagegen Widerspruch einlegten, kam es vor dem Amtsgericht Greifswald im Mai und Juni 2012 zur Verhandlung. Nach zwei Prozesstagen sah das Gericht einen Teil der Tatvorwürfe als entkräftet an und reduzierte die Geldstrafen erheblich. Es verurteilte die beiden AtomkraftgegnerInnen zu je 40 Tagessätzen wegen Nötigung. Gegen dieses Urteil legten Staatsanwaltschaft und AktivistInnen Berufung ein.
Die AktivistInnen wollen vor Gericht für ihren Freispruch streiten.
Die Berufungsverhandlung wird am Dienstag, den 31. März 2015, um 9:30 Uhr vor dem Landgericht Stralsund beginnen.
Der Forschungsreaktor BER II auf dem Gelände des Helmholtz-Zentrums wurde im Dezember 2019 endgültig stillgelegt. Damit wurde eine Forderung von Atomkraftgegnern in Berlin und Potsdam erfüllt. Aus diesem Anlass trafen sich Aktivist*innen des Anti-Atom-Bündnis in einer Gaststätte in Babelsberg zu einem Rückblick auf die langjährigen Kampagnen, die am Ende ihr Ziel erreichten, und zu einem Ausblick auf die Begleitung der Abrissarbeiten.