Die Taxonomie ist ein Gesetzesvorhaben der EU. Es legt fest, welche Wirtschaftstätigkeiten und Technologien als „grün“ oder „nachhaltig“ bezeichnet werden dürfen. In Zukunft dürfen nur noch Geldanlagen, die in solche Aktivitäten investieren, mit dem Label „Nachhaltigkeitsfonds“ werben. Außerdem müssen größere Unternehmen und Finanzinstitute in Zukunft veröffentlichen, welcher Prozentsatz ihrer Aktivitäten bzw. Geldanlagen der Taxonomie entspricht.
Die Taxonomie soll als Wegweiser dienen, um Kapital in den ökologischen Umbau der Wirtschaft – den „Green Deal“ – umzulenken und Etikettenschwindel durch sogenanntes Greenwashing zu verhindern. (...)
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